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Politik zur Prävention und Bekämpfung von Gewalt und Belästigung

Richtlinie zur Prävention und Bekämpfung von Gewalt und Belästigung am Arbeitsplatz.

EINFÜHRUNG

Unser Unternehmen „ΣΤΡΩΜΑΤΟΠΟΪΑ ΑΘΗΝΩΝ E.P.E.“, mit Sitz in Mandra Attikis (Ende der Makrygianni-Straße), Steuer-Nr. 095318624 – Finanzamt Elefsina, Handelsregisternummer 112415908000, Kontakttelefon 210 55 52 000, E-Mail-Adresse mobbing@grecostrom.gr , Hält alle Maßnahmen und Verpflichtungen ein, die sich auf die Anwendung der Bestimmungen des Teils II des Gesetzes beziehen. 4808/2021 zur Prävention und Bekämpfung jeder Form von Gewalt und Belästigung, einschließlich geschlechtsbezogener Gewalt und Belästigung sowie sexueller Belästigung.

ZWECK DIESER RICHTLINIE

Zweck dieser Richtlinie ist die Schaffung und Etablierung eines Arbeitsumfelds, das die Menschenwürde respektiert, fördert und das Recht jeder Person auf eine Arbeitswelt ohne Gewalt und Belästigung sichert. Unser Unternehmen erklärt, dass es das Recht jedes Mitarbeiters auf ein gewalt- und belästigungsfreies Arbeitsumfeld anerkennt und respektiert und keinerlei Form von Gewalt und Belästigung toleriert, die während der Arbeit ausgeübt wird, sei es im Zusammenhang mit der Arbeit oder daraus resultierend, einschließlich geschlechtsbezogener Gewalt und Belästigung sowie sexueller Belästigung.

ANWENDUNGSBEREICH

Diese Richtlinie wird gemäß den Artikeln 9 und 10 des Gesetzes 4808/2021 sowie der darauf basierenden Rechtsverordnungen verabschiedet und gilt für Arbeitnehmer und Beschäftigte unabhängig von ihrem Vertragsstatus. INSPEZIELL:

A. PRÄVENTION UND BEKÄMPFUNG VON GEWALT UND BELÄSTIGUNG

  1. Das Unternehmen führt eine Bewertung der Risiken von Gewalt und Belästigung am Arbeitsplatz durch, wobei mögliche inhärente Gefahren berücksichtigt werden, die sich aus der Art der Tätigkeit, der Arbeitsposition, Faktoren wie Geschlecht und Alter oder anderen Merkmalen ergeben, die Diskriminierungsgründe darstellen, sowie Risiken, die bestimmte Arbeitnehmergruppen betreffen (z. B. neu eingestellte Mitarbeiter, Nachtschichtarbeiter).
  2. Das Unternehmen ergreift Maßnahmen zur Prävention, Kontrolle, Begrenzung und Bewältigung dieser Risiken.Das Unternehmen überwacht solche Vorfälle oder Verhaltensweisen mit Nulltoleranz gegenüber Gewalt und Belästigung, handelt vertraulich und respektiert die Menschenwürde. Beispielsweise fördert das Unternehmen ein Arbeitsklima, in dem Respekt für die Menschenwürde, Zusammenarbeit und gegenseitige Unterstützung grundlegende Werte sind. Es führt Maßnahmen zur Sensibilisierung der Mitarbeiter für gesundes Verhalten und für Themen, die vulnerable Arbeitnehmergruppen betreffen, durch. Zudem ergreift es technische Maßnahmen in den Räumlichkeiten zur Gefahrenprävention, wie etwa eine ausreichende Beleuchtung der Bereiche. Das Unternehmen sieht außerdem Verfahren zur Bearbeitung von Meldungen und Beschwerden vor und bewertet regelmäßig die Wirksamkeit seiner Maßnahmen.
  3. Das Unternehmen führt Maßnahmen zur Information und Sensibilisierung des Personals über mögliche Risiken von Gewalt und Belästigung am Arbeitsplatz sowie zu entsprechenden Präventions- und Schutzmaßnahmen bei solchen Vorfällen durch. Im Rahmen der Sensibilisierung des Personals werden gezielte Treffen organisiert, um relevante Themen zu besprechen und potenzielle Risiken frühzeitig zu bewältigen. Zudem wird die Teilnahme von Führungskräften und Arbeitnehmervertretern an Schulungen zur Erkennung und Bewältigung von Risiken durch Gewalt und Belästigung am Arbeitsplatz gefördert.
  4. Das Unternehmen stellt Informationen zu den Rechten und Pflichten der Arbeitnehmer und Arbeitgeber sowie der Personen bereit, die das Weisungsrecht ausüben oder den Arbeitgeber vertreten, im Rahmen und Umfang ihrer jeweiligen Verantwortung im Falle von Vorfällen, Meldungen oder Beschwerden bezüglich solcher Ereignisse sowie zum Verfahren der Annahme und Prüfung von Beschwerden. Insbesondere hat jede betroffene Person, die von einem Gewalt- oder Belästigungsfall im Zusammenhang mit Zugang zur Beschäftigung, während des Arbeitsverhältnisses oder auch nach Beendigung des Vertrags oder Arbeitsverhältnisses betroffen ist, folgende Möglichkeiten: 4.1) Inanspruchnahme des Rechtsschutzes durch gerichtliche Verfahren, 4.2) Einreichung einer Beschwerde bei der Arbeitsaufsichtsbehörde im Rahmen ihrer gesetzlichen Zuständigkeiten, 4.3) Einreichung einer Beschwerde beim Bürgerbeauftragten (Ombudsmann) im Rahmen seiner gesetzlichen Zuständigkeiten sowie 4.4) interne Beschwerde innerhalb des Unternehmens gemäß der Richtlinie zum Umgang mit Beschwerden. Die Kontaktdaten der zuständigen Behörden sind wie folgt: Bürgerbeauftragten-Hotline: 213 13 06 600 (E-Mail: press@sinigoros.gr), Arbeitsaufsichtsbehörde-Hotline über Bürger-Service: 1555 (E-Mail: helpdesk@sepenet.gr), SOS-Hotline 15900 für sofortige psychologische Unterstützung und Beratung für weibliche Opfer.
  5. Das Unternehmen benennt Herrn Christos Gkotsopoulos als betriebsinternen Ansprechpartner („Verbindungsperson“) für die Prävention und Bekämpfung von Gewalt und Belästigung am Arbeitsplatz. Er ist zuständig für die Beratung und Information der Mitarbeiter zu diesen Themen (Telefon: 210 55 52 000, E-Mail: mobbing@grecostrom.gr). Die Rolle der Verbindungsperson ist informativ und besteht darin, die Mitarbeiter zu begleiten und zu informieren, unabhängig davon, ob sie wegen eines Vorfalls oder einer Beschwerde über Gewalt und Belästigung Kontakt aufnehmen oder nicht. Die Verbindungsperson ist verpflichtet, personenbezogene Daten, die ihr im Rahmen ihrer Tätigkeit bekannt werden, zu schützen.
  6. Das Unternehmen gewährleistet, soweit möglich, den Schutz der Beschäftigung und die Unterstützung von Arbeitnehmern, die Opfer häuslicher Gewalt sind, durch alle geeigneten Mittel oder angemessene Anpassungen, wie beispielsweise flexible Arbeitsregelungen auf Antrag des betroffenen Arbeitnehmers.

B. VERFAHREN ZUR ENTGEGENNAHME UND PRÜFUNG VON BESCHWERDEN

  1. Das Unternehmen garantiert sichere und leicht zugängliche Kommunikationswege für die Entgegennahme und Prüfung von Beschwerden sowie die Information der Beschwerdeführer und erleichtert die entsprechenden Verfahren. Zuständige Person für den Empfang, die Prüfung und die Bearbeitung von Beschwerden oder Anliegen betroffener Personen bezüglich Gewalt- oder Belästigungsverhalten ist Herr Christos Gkotsopoulos. Die Kommunikation erfolgt über die E-Mail-Adresse mobbing@grecostrom.gr. In jedem Fall wird die betroffene Person während jeder Phase des im Unternehmen durchlaufenen Verfahrens über ihr Recht informiert, auch eine Beschwerde bei den zuständigen Verwaltungsbehörden (Arbeitsaufsicht und Bürgerbeauftragter) sowie bei den Gerichten einzureichen.
  2. Der Empfang, die Untersuchung und Bearbeitung von Beschwerden erfolgt unverzüglich und unparteiisch, wobei die Menschenwürde respektiert sowie der Schutz der Vertraulichkeit und der personenbezogenen Daten der Opfer und der Beschuldigten gewährleistet wird, die im Rahmen der genannten Aufgaben erhoben werden.
  3. Das Unternehmen verpflichtet sich, die Verpflichtung zum Verbot von Repressalien gemäß Artikel 13 einzuhalten. Ν. 4808/2021 und den Bestimmungen des Arbeitsrechts.
  4. Im Falle einer festgestellten Verletzung ergreift das Unternehmen die jeweils erforderlichen, geeigneten und angemessenen Maßnahmen gegen die beschuldigte Person, um ähnliche Vorfälle oder Verhaltensweisen zu verhindern und eine Wiederholung auszuschließen. Diese Maßnahmen können unter anderem eine Abmahnung, Versetzung, Änderung der Arbeitszeit, Änderung des Arbeitsortes oder der Art der Arbeitserbringung sowie die Kündigung des Arbeits- oder Kooperationsverhältnisses umfassen, vorbehaltlich des Verbots des Rechtsmissbrauchs gemäß Artikel 281 BGB.
  5. Das Unternehmen und jede zuständige Person für die Entgegennahme und Bearbeitung von Beschwerden verpflichten sich, auf Anfrage der zuständigen öffentlichen, Verwaltungs- und Justizbehörden ihre Zusammenarbeit, Unterstützung und alle relevanten Informationen bereitzustellen, wobei sie die Bestimmungen des. Ν. 4624/2019.
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