Politik zur Prävention und Reaktion auf Gewalt und Belästigung
Politik zur Prävention und Bekämpfung von Gewalt und Belästigung am Arbeitsplatz.
EINLEITUNG
Unser Unternehmen“STROMATOPOIA ATHENS S.A.”, mit Sitz in Mandra, Attika (Ende der Makrigianni Straße), Steuer-ID 095318624 – Finanzamt von Elefsina, Nr. G.E.M.H. 112415908000, Kontakttelefonnummer 210 55 52 000, E-Mail Adresse mobbing@grecostrom.gr, alle Maßnahmen und Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Anwendung der Bestimmungen von Teil II des Gesetzes Nr. 4808/2021 alle Formen von Gewalt und Belästigung zu verhindern und darauf zu reagieren, einschließlich geschlechtsspezifischer Gewalt und Belästigung sowie sexueller Belästigung.
ZWECK DIESER POLITIK
Zweck dieser Richtlinie Der Zweck dieser Richtlinie ist es, ein Arbeitsumfeld zu schaffen und zu etablieren, das die Menschenwürde und das Recht jedes Menschen auf eine Arbeitswelt frei von Gewalt und Belästigung respektiert, fördert und schützt. Unser Unternehmen erklärt, dass es das Recht jedes Mitarbeiters auf ein Arbeitsumfeld frei von Gewalt und Belästigung anerkennt und respektiert und keine Form von Gewalt und Belästigung toleriert, unabhängig davon, ob sie mit der Arbeit zusammenhängt oder aus ihr erwächst, einschließlich geschlechtsspezifischer Gewalt und Belästigung sowie sexueller Belästigung.
ANWENDUNGSGEBIET
Diese Politik wird in Übereinstimmung mit den Artikeln 9 und 10 des Gesetzes 4808/2021 und der dazu erlassenen Gesetzgebung angenommen und gilt für Angestellte und Arbeiter, unabhängig von ihrem vertraglichen Status. BESONDERHEITEN:
A. PRÄVENTION UND BEHANDLUNG VON GEWALT UND BELÄSTIGUNG
- Das Unternehmen führt eine Bewertung der Risiken von Gewalt und Belästigung am Arbeitsplatz durch und berücksichtigt dabei alle inhärenten Risiken, die sich aus der Art der Tätigkeit, dem Standort des Arbeitsplatzes, Faktoren wie Geschlecht und Alter oder anderen diskriminierenden Merkmalen ergeben, sowie Risiken in Bezug auf bestimmte Gruppen von Mitarbeitern (z. B. Neueinsteiger, Nachtarbeiter).
- Das Unternehmen ergreift Maßnahmen zur Vorbeugung, Kontrolle, Minderung und Bewältigung dieser Risikensowie die Überwachung solcher Vorfälle oder Verhaltensweisen, die Nulltoleranz gegenüber Gewalt und Belästigung, die Wahrung der Vertraulichkeit und die Achtung der Menschenwürde. So fördert das Unternehmen beispielsweise die Aufrechterhaltung eines Arbeitsklimas, in dem die Achtung der Menschenwürde, die Zusammenarbeit und die gegenseitige Unterstützung zentrale Werte sind. Es ergreift Maßnahmen zur Sensibilisierung der Mitarbeiter für gesunde Verhaltensnormen und für Fragen, die besonders gefährdete Mitarbeitergruppen betreffen. Es ergreift auch technische Maßnahmen in seinen Räumlichkeiten, um Risiken vorzubeugen, wie etwa eine angemessene Beleuchtung der Räumlichkeiten. Das Unternehmen verfügt außerdem über ein Verfahren zur Bearbeitung von Berichten/Beschwerden und bewertet regelmäßig die Wirksamkeit seiner Maßnahmen.
- Das Unternehmen ergreift Maßnahmen zur Information und Sensibilisierung der Mitarbeiter über die potenziellen Risiken von Gewalt und Belästigung am Arbeitsplatz und die entsprechenden Präventions- und Schutzmaßnahmen im Falle solcher Vorfälle. Im Rahmen der Sensibilisierung der Mitarbeiter werden gezielte Treffen organisiert, um relevante Themen zu besprechen und potenzielle Risiken rechtzeitig anzugehen. Die Teilnahme von Führungskräften und Arbeitnehmervertretern an Schulungsseminaren zur Erkennung und zum Umgang mit Risiken von Gewalt und Belästigung am Arbeitsplatz wird ebenfalls gefördert.
- Das Unternehmen informiert über die Rechte und Pflichten der Arbeitnehmer und des Arbeitgebers sowie der Personen, die Führungsbefugnisse ausüben oder den Arbeitgeber vertreten, im Umfang und im Ausmaß ihrer Verantwortung, wenn es zu solchen Vorfällen kommt oder diese gemeldet werden, sowie über das entsprechende Verfahren zur Entgegennahme und Untersuchung von Beschwerden. Insbesondere hat jede Person, die von einem Vorfall von Gewalt oder Belästigung beim Zugang zur Beschäftigung, während des Arbeitsverhältnisses oder auch dann betroffen ist, wenn der Vertrag oder das Arbeitsverhältnis, in dessen Rahmen der Vorfall oder das Verhalten angeblich stattgefunden hat, beendet ist, folgende Möglichkeiten .1) Inanspruchnahme des gerichtlichen Rechtsschutzes; 4.2) Einreichung einer Beschwerde bei der Arbeitsaufsichtsbehörde im Rahmen ihrer gesetzlichen Befugnisse; 4.3) Einreichung eines Berichts beim Ombudsmann im Rahmen seiner gesetzlichen Befugnisse; und 4.4) Einreichung einer Beschwerde innerhalb des Unternehmens in Übereinstimmung mit der Politik des Beschwerdemanagements. Die Kontaktdaten der zuständigen Behörden lauten wie folgt: Leitung des Bürgerbeauftragten: 213 13 06 600 (E-Mail: press@sinigoros.gr), Leitung der Arbeitsaufsichtsbehörde über die Bürgerhotline 1555 (E-Mail: helpdesk@sepenet.gr), SOS 15900 für sofortige psychologische Unterstützung und Beratung für Frauen, die Opfer von geschlechtsspezifischer Gewalt geworden sind.
- Das Unternehmen hat Herrn Christos Gotsopoulos als Ansprechpartner (“Liaison”) auf Unternehmensebene benannt, der für die Anleitung und Information der Mitarbeiter über die Prävention und Behandlung von Gewalt und Belästigung am Arbeitsplatz zuständig ist und an den sich die Mitarbeiter bei entsprechenden Fragen wenden können (Telefonnummer 210 55 52 000 und E-Mail-Adresse mobbing@grecostrom.gr). Die Rolle der Bezugsperson ist informativ und besteht darin, die Arbeitnehmer anzuleiten und zu informieren, unabhängig davon, ob sie sich bei einem Vorfall oder einer Beschwerde über Gewalt und Belästigung an sie wenden oder nicht. Die meldende Person ist verpflichtet, personenbezogene Daten zu schützen, von denen sie im Rahmen ihrer Rolle Kenntnis erlangt.
- Das Unternehmen stellt den Beschäftigungsschutz und die Unterstützung für Mitarbeiter von Opfern häuslicher Gewalt sicher, soweit dies möglich ist, mit allen geeigneten Mitteln oder angemessenen Vorkehrungen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf flexible Arbeitsregelungen auf Antrag eines Mitarbeiters, der Opfer häuslicher Gewalt ist.
Β. VERFAHREN FÜR DIE ENTGEGENNAHME UND PRÜFUNG VON BESCHWERDEN
- Das Unternehmen garantiert sichere und leicht zugängliche Kommunikationskanäle für die Entgegennahme und Prüfung von Beschwerden und Informationen von Beschwerdeführern und erleichtert die entsprechenden Verfahren. Insbesondere wurde Herr Christos Gotsopoulos als Verantwortlicher für die Entgegennahme, Prüfung und Bearbeitung von Beschwerden oder Klagen von Betroffenen über gewalttätiges oder belästigendes Verhalten benannt. Die entsprechende Kommunikation erfolgt über die folgende E-Mail-Adresse mobbing@grecostrom.gr. In jedem Fall wird die betroffene Person in jeder Phase des Verfahrens innerhalb des Unternehmens über ihre Möglichkeit informiert, eine Beschwerde bei den zuständigen Verwaltungsbehörden innerhalb ihrer Zuständigkeit (Arbeitsaufsichtsbehörde und Ombudsmann) sowie bei den Justizbehörden ihrer Wahl einzureichen.
- Die Entgegennahme, Untersuchung und Bearbeitung von Beschwerden erfolgt unverzüglich und unparteiisch in einer Weise, die die Menschenwürde achtet und den Schutz der Vertraulichkeit und der persönlichen Daten von Opfern und Beschwerdeführern gewährleistet, die bei der Erfüllung der oben genannten Aufgaben erhoben werden.
- Das Unternehmen verpflichtet sich, die Verpflichtung zur Nichtvergeltung gemäß Artikel 13 des Ν. 4808/2021 und die Bestimmungen des Arbeitsrechts.
- Im Falle eines Verstoßes ergreift das Unternehmen die erforderlichen, angemessenen und verhältnismäßigen Maßnahmen gegen den Beschwerdeführer, um zu verhindern, dass sich ein ähnlicher Vorfall oder ein ähnliches Verhalten wiederholt. Zu diesen Maßnahmen gehören unter anderem die Empfehlung zur Einhaltung der Vorschriften, die Änderung der Position, der Arbeitszeit, des Arbeitsortes oder der Arbeitsweise oder die Beendigung des Arbeits- oder Kooperationsverhältnisses, unbeschadet des Verbots des Rechtsmissbrauchs in Artikel 281 CC.
- Das Unternehmen und alle Personen, die für die Entgegennahme und Bearbeitung von Beschwerden verantwortlich sind, verpflichten sich, mit den zuständigen Behörden, Verwaltungen und Gerichten zusammenzuarbeiten und sie zu unterstützen sowie ihnen auf Anfrage alle relevanten Informationen zukommen zu lassen. Ν. 4624/2019.